Ein Baugrundstück ist speziell in den Ballungsgebieten recht teuer und kann bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Neben dem reinen Grundstückspreis können zahlreiche Zusatzkosten entstehen. Dazu zählen insbesondere:

Grundstückskosten

Maklercourtage

Die Höhe der Maklercourtage beim Grundstückskauf ist in Deutschland frei vereinbar, es gibt keine gesetzlichen Regeln. In der Praxis orientieren sich die Immobilienmakler bei der Höhe der Provision an dem jeweiligen Markt. Die Konditionen sind dabei in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich und liegen zwischen 3,5 % und knapp über 7 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern festgesetzt, sie ist bei allen Grundstücksverkäufen in der Regel vom Grundstückskäufer zu zahlen. Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5% in Sachsen, 4,5 % in Hamburg, 5 % in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Baden-Württemberg, 6 % in Berlin und Hessen, sowie 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Notar- und Gerichtskosten

An Notar- und Gerichtskosten entstehen Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrages, die Gebühren für die Auflassungsvormerkung und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch und gegebenenfalls noch die Kosten für die Eintragung einer Grundschuld für die Baufinanzierung. Das kann sich schnell zu einer Summe von gut 2.000 € addieren.

Erschließungsbeitrag

Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Abgabe an die Gemeinde, mit der die Erschließung eines Baugrundstückes finanziert wird. Unter dem Begriff Erschließung versteht man hierbei die Herrichtung eines Baugrundstückes durch Anschluss an die Versorgungsnetze für Elektrizität, Gas, Wasser und Kanalisation, die sogenannte technische Erschließung, sowie den Anschluss an das Verkehrsnetz (die verkehrsmäßige Erschließung). Der Erschließungsbeitrag wird als Kostenabgabe für die Herstellung von Straßen, Mischflächen und  Gehwegen, die Errichtung der Straßenbeleuchtung, der Bau der Kanalisation für die Straßenentwässerung, für die Erstellung von Parkflächen und Radwegen von der Kommune erhoben.

Erschließungskosten

Unter den Erschließungskosten sind hierbei nicht die an die Gemeinde zu zahlenden Abgaben gemeint, sondern die Kosten für Maßnahmen, die erforderlich sind, um das vorhandene Grundstück bebauen zu können. Zu diesen Kosten gehören Maßnahmen zur Sicherung des Grundstückes (Bauzaun), Vorbereiten der Geländeoberfläche mit einem eventuellen Geländeausgleich (Geländeregulierung, Höhennivellierung) als Teil der Erdarbeiten, Anschlusskosten für Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Gas- und Stromversorgung, Telekommunikationseinrichtungen und das Herrichten der Zufahrt zum Baugrundstück. Hier kommen leicht Beträge von bis zu 20.000 € zusammen.

Bodengutachten

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es erforderlich, ein Bodengutachten anfertigen zu lassen. Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn die geologischen Verhältnisse eine besondere Bodenstruktur erwarten lassen. Selbst bei einfachen Verhältnissen müssen Kosten von mindestens 1.000 € eingerechnet werden. Einige Hausanbieter, die schlüsselfertige Häuser anbieten, berechnen die Kosten für das Bodengutachten nicht separat.

Abbruchkosten

Befindet sich auf dem erworbenen Baugrundstück noch ein Gebäude, dass abgerissen werden muss (und darf), können weitere erhebliche Kosten entstehen. Diese Kosten richten sich nach der Art des Gebäudes, den Abmessungen, also Länge, Breite und Höhe, evtl. vorhandenem Keller und der Umgebung des abzubrechenden Gebäudes. Auch die Dachform und die Dacheindeckung, sowie eventuell vorhandene Sondermüll-Anforderungen, wie Asbest-Entsorgung, haben Einfluss auf die Kosten des Abbruchs. Für den Abbruch eines kleinen Gebäudes kommen schnell 10.000 € zusammen.

Vermessungskosten

Für den Bauantrag benötigt man Vermessungsunterlagen. Dazu gehört ein amtlicher Lageplan, ein objektbezogener Lageplan der das zu errichtende Gebäude ausweist. Die Einmessungen und die Planerstellung wird von einem zugelassenen Vermessungsbüro vorgenommen. Die Kosten für die Vermessung werden in der Vermessungsgebührenordnung für die Öffentlichen bestellten Vermessungsingenieure festgelegt. Sie betragen bei einem Einfamilienhaus gut und gern mehr als 2.000 Euro.

Baumfällung

Wenn auf dem Baugrundstück Bäume im Wege stehen, die gefällt werden müssen, entstehen weitere Kosten. Vorab ist eine Genehmigung bei der zuständigen Gemeinde im Rahmen der Baumschutzsatzungen zu beantragen. Bei einer Fällung von Bäumen (Laub- und Nadelbäume) mit einem Stammdurchmesser von 10 cm, bzw. einem Stammumfang von 30 cm ist immer eine Genehmigung erforderlich. Die Kosten für die Fällgenehmigung, die Fällung selbst, das Entfernen der Baumwurzel und deren Entsorgung, sowie die Entsorgung der Grünabfälle erreichen schnell eine Summe von 1.000 €.

Bildquelle: chocolat01 / pixelio.de

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